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Schutz- und Hygienekonzept

DJK Fortuna Dilkrath e.V. – Fußballabteilung – Stand 25.07.2020

Zum Schutz unserer Mitglieder-/innen, Trainer/-innen, Übungsleiter/-innen und Mitarbeiter/-innen vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19-Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten.

 

Das folgende Konzept ist ausgelegt zur Nutzung des Dilkrather Volksbank-Stadions, Am Volksbank-Stadion in 41366 Schwalmtal-Dilkrath. Es ersetzt die Version vom 16.06.2020.

 

Grundsätzliches:

 

Die Teilnahme am Trainingsbetrieb erfolgt für Trainer*innen/Übungsleiter*innen und Sportler*innen vollkommen eigenverantwortlich. Da auch bei Einhaltung aller nachfolgend genannten Vorgaben ein Restrisiko für eine Infektion bestehen bleibt, übernimmt die DJK Fortuna Dilkrath e.V. bzw. die JSG Boisheim/Dilkrath/Amern keinerlei Haftung im Falle einer Infektion im Rahmen des Trainingsbetriebes. Dies gilt explizit auch für Personen, die zur Risikogruppe gehören.

 

 

 

1.)   Maßnahmen für den Einlass auf das Gelände am Dilkrather Volksbank-Stadion

 

 

 

Das Eingangstor bleibt während des Trainingsbetriebes konstant offen, so dass kein Stau              entstehen kann. Es wird darauf hingewiesen, dass die An- und Abfahrt nicht in Gruppen stattfinden sollte und die Fahrräder auf der linken Seite des Einganges (Fahrradständer) in genügendem Abstand zueinander abgestellt werden. Auf dem gesamten Gelände gilt die stetige Wahrung des Mindestabstands von 1,5 m.

 

 

 

2.)   Mund-Nasen-Bedeckungen und persönliche Schutzausrüstung (PSA)

 

 

 

Entgegen der vorherigen Versionen kann auf der Anlage auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb geschlossener Räume verzichtet werden (beim Toilettenbesuch bzw. beim Besuch des Vereinsheims besteht Maskenpflicht).

 

3.)   A) Training von Gruppen über 30 Personen

 

 

 

Es gilt während der gesamten Trainingseinheit das Abstandsgebot von 1,5 m zu anderen Personen. Jegliche Trainingsübungen in denen es zu Körperkontakt kommen kann sind nicht erlaubt. Gegenseitiges Abklatschen, Umarmungen und/oder Händeschütteln sind generell zu unterlassen.

 

B) Training von Gruppen bis 30 Personen

 

 

 

Trainingsgruppen bis zu einer Anzahl von maximal 30 Personen ist während der Trainingseinheit der normale Trainingsbetrieb inkl. Körperkontakt, der trotzdem möglichst vermieden werden sollte, gestattet. Trainingsübungen mit unvermeidbarem Körperkontakt (Beispiel: Dehnübungen mit gegenseitiger Unterstützung) sind weiterhin untersagt. Es gilt: Spielformen mit Zweikämpfen sind erlaubt, soweit ansonsten die Regelungen wie unter Punkt „3.) A)“ beschrieben berücksichtigt werden.

 

 

 

4.)   Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle

 

 

 

Vor Trainingsbeginn muss der Übungsleiter prüfen, ob Teilnehmer mit sichtbaren Erkältungssymptomen anwesend sind. Diese müssen umgehend das Dilkrather Volksbank-Stadion verlassen und dürfen nicht am Sport- und Trainingsbetrieb teilnehmen.

 

 

 

5.)   Maßnahmen und Nutzung der Toiletten und Umkleide- und Duschräume

 

 

 

Die Toilettenanlage im Dilkrather Vereinsheim wird an Öffnungstagen unter gründlichen Einsatz von Desinfektionsmittel gereinigt und sind nach Möglichkeit nur alleine zu betreten. In jeder Toilette stehen Desinfektionsmittel, Seife und Handtücher in ausreichendem Umfang zur Verfügung. Die Nutzung der Umkleide- und Duschräume ist unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 m erlaubt (keine Maske nötig). Alternativ ist die Nutzung von Umkleide- und Duschräumen ohne Mindestabstand zu nutzen, dann gilt aber die Maskenpflicht.

 

 

 

6.)   Hygiene bei den Gerätschaften und Trainingskleidungen

 

 

 

Vor und nach der Nutzung von Sportgerätschaften (z.B. Bälle) sind diese mit Flächendesinfektionsmittel gründlich zu säubern. Ausreichendes Desinfektionsmittel nebst Reinigungstücher und Entsorgungsbehälter wird zur Verfügung gestellt. Trainingsteilnehmer sollen möglichst in vollständiger Trainingskleidung erscheinen, um Engpässe in den Kabinen bezüglich Problematik Einhaltung des Mindestabstands zu vermeiden.. Trainingsleibchen sind nach jeder Trainingseinheit gründlich zu waschen und dürfen während einer Trainingseinheit ausschließlich von einer Person getragen werden.

 

Die Umsetzung der Hygienevorschriften erfolgt durch die Trainer der einzelnen Mannschaften!

 

 

 

7.)   Zutrittsberechtigungen im Dilkrather Volksbank-Stadion

 

 

 

Der Zutritt zum Gelände ist neben dem Vorstand nur folgenden Personen gestattet:

 

- Leitungsverantwortliche / Übungsleiter / Trainer und Betreuer

 

- Sporttreibende Mitglieder und bei Kindern unter 14 Jahren eine erwachsene    

 

   Begleitperson

 

- Zuschauer bei offiziellen Spielen bis zu maxi. 300 Personen,

 

die zwecks Nachvollziehung von möglichen Infektionen in einer Anwesenheitsliste mit

 

Namen, Anschrift und Telefonnummer festzuhalten sind.

 

 

 

Die Hygiene- und Abstandsregelungen gemäß Punkt „1.) und 2.)“ gelten für ALLE Personen.

 

 

 

8.)   Verhalten vor und nach dem Training

 

 

 

Die vorgegebenen Trainings- und Anwesenheitszeiten sind zwingend einzuhalten.

 

Wenn möglich, können die jeweiligen Mannschaften 2 Kabinen nutzen, um mehr Mindestabstand zu erhalten. Da beim Duschen ebenfalls der Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten ist, wurden die Duschplätze je Kabine auf 3 begrenzt. Damit alle Spieler duschen können, ist auch schnelles, zeitlich versetztes Duschen zu achten.

 

 

 

Da auch Aufbewahrung und Aushang des Hygiene-Konzepts nachzuweisen sind, werden sämtliche Teilnehmer- und Zuschauerlisten für 4 Wochen im Vereinsheim aufbewahrt und anschließend vernichtet. Auf die Datenschutz-Grundverordnung ist Rücksicht zu nehmen.

 

 

 

Das Hygienekonzept wird im Informations-Schaukasten am Sportplatz ausgehangen.

 

 

 

9.)   Anwesenheitslisten

 

 

 

Übungsleiter führen Anwesenheitslisten für die Trainingseinheiten, die mindestens vier Wochen aufgehoben werden, um mögliche Infektionsketten zurückverfolgen zu können. Die entsprechenden Anwesenheitslisten sind vom verantwortlichen Trainer zu unterzeichnen und in einem separaten Ordner im Dilkrather Vereinsheim zu verwahren.

 

Bei offiziellen Spielen erübrigt sich die Liste, da alle Personen im Spielbericht aufgeführt sind.

 

 

 

10.)                   Corona-Schutzverordnung

 

 

 

Die jeweils aktuelle Corona-Schutzverordnung des Landes NRW und die Vorgaben der Gemeinde Schwalmtal bzw. des Gesundheitsamtes des Kreises Viersen haben Vorrang vor den Regelungen dieser Ordnung. Sind einzelne Punkte aufgrund neuer Corona-Schutzverordnungen nicht weiter nötig, werden diese außer Kraft gesetzt und ggfls. mit den neuen Schutzverordnungen ersetzt.

 

 

 

Das Konzept ist ab dem 25.7.2020 bis auf weiteres gültig. Änderungen behält sich der Verein jederzeit vor. Die Trainer und Trainerinnen haben dafür Sorge zu tragen, dass dieses Konzept jedem Elternteil und Spieler zukommt (Veröffentlichung bei Facebook, auf der Homepage der DJK Fortuna Dilkrath und in den verschiedenen Eltern-WhatsApp-Gruppen reicht aus).

 

 

 

 

Unser Ansprechpartner zum Infektions- bzw. Hygieneschutz bei Fortuna Dilkrath bzw. bei der JSG  Boisheim/Dilkrath/Amern für das Dilkrather Volksbank-Stadion sind:

Heike Schroers – 1. Geschäftsführerin – Kontakt Mobil: 0173/7063561 – Kontakt Mail: Heike.Schroers@sms-meer.com und Stephan Laumen – Abteilungsleiter Seniorenfussball - Kontakt Mobil:    0174/3139422       Kontakt Mail:            StephanLaumen@aol.com

 

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